:: The Quality Group

The Quality Group (TQG) ist ein führender Anbieter von Informations- und Risikomanagementlösungen, komplementär zu den Bereichen ERP, CRM und DMS/ ECM, zur Optimierung kritischer Geschäftsprozesse und der Unterstützung von Corporate Compliance. Der Fokus liegt auf den Fachgebieten Vertragsmanagement, Beteiligungsmanagement, Beschlusswesen, elektronisches Organisations- und Unterschriftenverzeichnis, Dokumenten- und Aktenverwaltung und integrierte Analysewerkzeuge für das Reporting.

Mit der Produktlinie LCM – Legal Contract Management bietet TQG konkrete Lösungen mit der Zielsetzung, Risiken zu vermeiden bzw. das Restrisiko wirksam zu kontrollieren.

The Quality Group ist derzeit mit Standorten in Deutschland, Europa, USA und Asien vertreten. Mit über 200 Standardsoftwareinstallationen und mehr als 350 erfolgreichen Projekten ist TQG marktführend in den Bereichen Informations- und Risikomanagementsysteme.

Vertragsmanagement

Verträge sind Ausgangspunkt und die Basis für das betriebswirtschaftliche und rechtliche Handeln in Organisationen und Fachabteilungen. Innerbetriebliche und dezentrale Entscheidungsebenen erfordern eine direkte Zugriffsmöglichkeit auf die globalen Informationen des Unternehmens unter Offenlegung etwaiger Risiken.
Für eine erfolgreiche und gesetzkonforme Bewältigung dieser Herausforderungen bedarf es konkreter Lösungsansätze mit der Zielsetzung, Risiken zu erkennen und wirksam zu kontrollieren, Prozesse zu optimieren sowie Effizienzsteigerungen und die notwendige Revisionssicherheit im Bereich des Compliance Managements zu erzielen.
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Beteiligungsmanagement

Die wirtschaftliche und strategische Bedeutung des Beteiligungsmanagements wird von Jahr zu Jahr größer, denn die Verflechtung der Unternehmen untereinander wird immer unübersichtlicher und komplexer. Gleichzeitig liegen im professionellen Management und Controlling der Beteiligungen riesige wirtschaftliche Chancen. Diese zu nutzen setzt jederzeitige Transparenz und Informationsverfügbarkeit, sowohl über den aktuellen, als auch über alle historischen Beteiligungszustände voraus.
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Risikomanagement

Heute sieht sich jedes Unternehmen wirtschaftlichen, gesetzlichen und finanziellen Risiken ausgesetzt. Die Herausforderungen an die sie leitenden Unternehmer und Manager werden infolge von Globalisierung, Wettbewerb und Kostendruck täglich komplexer.
Um diese komplexe Unternehmenstätigkeit und die damit verbundenen Risiken in den Griff zu bekommen, benötigt die Unternehmensführung für das Risikomanagment geeignete IT-gestützte Systeme.
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Corporate Compliance

In der betriebswirtschaftlichen Fachsprache bedeutet der Begriff „Compliance“ soviel wie „Einhaltung, Befolgung bestimmter Gebote“, und beschreibt aus der Sicht eines Unternehmens, Gesamtheit der Maßnahmen wie mit den Vorgaben und Regeln der Corporate Governance umgegangen bzw. diesen entsprochen wird.
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Corporate Governance

Der nicht nur sprachlich aus dem angloamerikanischen Raum stammenden Begriff Corporate Governance bedeutet soviel wie „Unternehmensverfassung“ und bezeichnet den Ordnungsrahmen sowie Methoden und Instrumente für eine verantwortungsbewusste Leitung und Überwachung eines Unternehmens.
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Sarbanes Oxley Act

Zahlreiche Konkursfälle sorgten in den vergangenen Jahren für Schlagzeilen. Die Ursachen für den Niedergang der Unternehmen lagen zum Teil in der Verletzung der Rechnungslegungsgrundsätze, in gravierenden Buchungsfehlern oder in Betrugsdelikten. Die Folgen waren jeweils sowohl für die Kapitalgeber als auch für die beschäftigten Mitarbeiter fatal.
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Supplier Relationship Management (SRM)

Markt- und Kundenwünsche an Produkte ändern sich mit zunehmender Geschwindigkeit. Einkaufsabteilungen können nicht mehr als reine Versorgungsfunktionen betrachtet werden, sondern müssen strategisch ihre Aufgabe angehen. Das heißt, Ressourcenmärkte und Lieferanten müssen gezielt entwickelt und gehalten werden. Durch ein effizientes Lieferantenbeziehungsmanagement bzw. Supplier Relationship Management (SRM) können nachhaltig höhere Standards und bessere Preise erreicht werden.
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Grundbuchbereinigungsgesetz (GBBerG)

Die öffentlichen und privaten Unternehmen der Energie- und Wasserversorgung sind vielfach darauf angewiesen für die Verlegung ihrer Leitungen fremde Grundstücke in Anspruch zu nehmen. Zur Sicherung der Leitungsrechte werden auf den benutzten Grundstücken i.d.R. beschränkte persönliche Dienstbarkeiten eingetragen. Auf dem Gebiet der neuen Bundesländer wurden jedoch vor deren Beitritt am 03.10.1990, keine beschränkten persönlichen Dienstbarkeiten zur Sicherung der Leitungsrechte bestellt. Um diese Rechtsunsicherheit zu beseitigen hat, der Gesetzgeber mit dem Grundbuchbereinigungsgesetz (GBBerG) zugunsten der Versorgungsunternehmen für am 03.10.1990 bestehende Leitungen per Gesetz eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit begründet.
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